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#VGH

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AfD scheitert mit Klage vorm #VGH#MaluDreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” auf­rufen
Laut VGH Rheinland-Pfalz durfte Ex-Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu einer Demonstration “gegen Rechts” aufrufen und sich AfD-kritisch äußern. Die AfD ist mit ihrer Klage gegen die SPD-Politikerin und die rheinland-pfälzische Landesregierung gescheitert. Die beklagten Aussagen Dreyers haben dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient und seien rechtmäßig
dokmz.com/2025/04/03/afd-schei

dokmz.comAfD scheitert mit Klage vorm #VGH – #MaluDreyer durfte zu Demo “gegen Rechts” auf­rufen – dokmz
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[Canada - British Columbia] Senior says he spent nearly 60 hours in a Vancouver hospital hallway after surgery
bc.ctvnews.ca/senior-says-he-s

* emergency surgery to have his gallbladder removed at Vancouver General Hospital
* after surgery moved into hallway while he recovered
* noise & lack of privacy made it impossible to get any rest

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@praesolgka

M.E. ist das #Urteil des #VGH #Mannheim totaler Quatsch.

Es ist das gute #Recht politischer #Parteien, sich alleine oder mit wemauchimmer (bzw. mit wemauchimmer nicht) zu #Veranstaltungen zu treffen.

Wenn sie dabei auf #Wahlwerbung verzichten und es sich um eine #Veranstaltung mit eher allgemeinem Charakter (#Volksfest) handelt, liegt auch keine Verletzung der #Chancengleichheit im politischen #Wettbewerb vor.

Ergo darf/ durfte die Stadt #Karlsruhe für das Fest werben. 🙄

Geklagt hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit. Er forderte die Aufhebung des Erlasses und die Entfernung der #Kreuze. Doch wie schon der #VGH urteilte nun auch das #Bundesverwaltungsgericht, dass der Erlass zwar einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates darstelle, die Kreuze aber im Wesentlichen als »passive« Symbole »ohne missionierende und indoktrinierende Wirkung« einzustufen seien. #Söder #CSU 👉 nd-aktuell.de/artikel/1178637.